Verfolgungspfad
Finanzielle Leistungen
Pflegefamilien erhalten ein altersgemäß gestaffeltes Pflegegeld pro Pflegekind, das sich zusammensetzt aus einem Teil materieller Aufwandsentschädigung (für Essen, Kleidung, etc.) und einem Teil Erziehungsgeld.
Eine pädagogische o.ä. Ausbildung wird in diesem Zusammenhang besonders gefördert.
Ansprechpartner
Eva Biller
Koordinatorin der Westfälischen Pflegefamilien
Tel: 0234- 9133 336