Verfolgungspfad
Gruppeninformationen
- Körperliche Übergriffe, Gewaltandrohungen oder andere Formen der Bedrohung (wie Erpressung oder Mobbing) sind verboten!
- Der Besuch von Schule, Arbeitsstelle oder Lehrgang sind für jede(n) Bewohner(in) Pflicht!
- Besitz, Verkauf und Konsum von Drogen innerhalb der Gruppe ist streng verboten! Ab 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol außerhalb der Gruppe in geringen Mengen erlaubt . Ausnahmen nach Absprache.
- Liebesbeziehungen innerhalb der Gruppe sind verboten und können zum Auszug eines Beteiligten führen!
- Tierhaltung in der Gruppe ist verboten.
- Das erste Gruppengespräch findet am ersten Sonntag im Monat und in der zweiten Monatshälfte zu einem abgesprochenen Termin innerhalb der Woche statt und ist für alle Bewohner verpflichtend! Bei Bedarf und in Notfällen können zusätzliche Gruppengespräche vereinbart werden.
- Bei mutwilliger Zerstörung von Gruppeneigentum, muss dieses vom Taschengeld bezahlt werden.
- Rauchen ist im gesamten Haus und auf dem Gelände der Einrichtung veboten. Jugendliche ab 18 Jahren dürfen auf der Terrasse rauchen, innerhalb des Hauses ist es generell verboten.
- Ämter und Dienste sind Pflicht. Werden diese am Samstag nicht bis 16.00 Uhr erledigt, können sie verkauft werden (pro Amt 5,-€, Müll wegbringen 2,50€). Kontrolliert und abgenommen müssen die Ämter ebenfalls um 16.00 Uhr sein, sonst gibt es einen Strafküchendienst. Der letzte Dienst im Monat kann von dem Jugendlichen mit kontrolliert werden, der das Amt im folgenden Monat übernhemen wird. Der Ämterplan hängt in der Küche aus. Die Ämter wechseln monatlich.
- Wer Hunger hat darf essen. Nach dem Küchendienst gibt es nur noch „kalte Küche“. Müsli ist morgens und abends "erlaubt".
- Der Küchendienst muss in der Woche bis 20.00 Uhr und am Wochenende bis 21.00 Uhr gemacht sein, die letzte Spülmaschine muss danach ausgeräumt werden.
Der Küchendienst umfasst folgende Aufgaben: Spülmaschine einräumen sowie Kontrolle + Reinigung des Siebs, Arbeitsflächen und Herd reinigen, Töpfe spülen, Essen vom Vortag entsorgen/einfrieren, Esstisch abräumen, -wischen und fürs Frühstück decken, Ordnung im Kühlschrank (säubern von Wurst-& Käsedose, überprüfen der Marmeladen). Am Wochenende und in den Ferien muss der Küchendienst kochen. - Alle Gelder, außer Taschengeld, müssen mit direkt am selben Tag mit Quittungen abgerechnet werden. Bekleidungsgeld wird ab eienr Summe von 20,- Euro augezahlt.
- Jeder Bewohner erhält einen Haustürschlüssel. Wenn dieser verloren wird, müssen Schloss und alle Schlüssel vom Taschengeld ersetzt werden.
- Jeder Bewohner erhält einen Zimmerschlüssel, die Zimmer dürfen aber nur abgeschlossen werden, wenn der Bewohner nicht da ist. Ausnahme: Übernachtung von festem (r) Freund(in).
- Arztbesuche am Vormittag (während der Schulzeit) müssen mit einem Betreuer abgesprochen werden.
- Wer krank ist bleibt den ganzen Tag zu Hause und schont sich: Bettruhe, kein Sport. Eine „Runde um den Block“ ist nach Absprache mit dem Betreuer erlaubt. Ebenfalls nach Absprache ist ein Besucher erlaubt. Bekommt man freitags einen Krankenschein, muss man auch am Wochenende im Haus bleiben. Im Doppelzimmer wird gegenseitige Rücksichtnahme erwartet (Rücksicht auf den Kranken).
- Wer „blau“ macht muss am selben und am folgenden Tag im Haus bleiben und bekommt einen Strafküchendienst. Der Hausarrest (Besuch ist verboten) kann, nach Absprache mit dem Betreuer durch ein Innen- oder Außenamt abgearbeitet werden.
- Alle Bewohner müssen alleine aufstehen. Es gibt einen Notweckdienst, der einmal weckt (zum „Preis“ von 1x Brötchen holen, Samstags um 9.00 Uhr).
- Jeder Bewohner hat einen Waschtag, an den er sich halten muss. Der letzte Trockner/die letzte Maschine muss um 21.30 Uhr fertig und die Wäsche weggeräumt sein.Waschen an "fremden" Waschtagen ohne zu fragen -> Strafküchendienst.
- Fernseher auf den Zimmern sind nach Absprache mit dem Team erlaubt, müssen aber in der Woche um 22.00 Uhr und am Wochenende um 0.00 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahmen sind nach Absprache möglich, Voraussetzung ist das problemlose Aufstehen.
- Musik darf nur auf Zimmerlautstärke gehört werden!
- Jeder Besucher muss sich an- und abmelden und sagen, wen er/sie besucht. Pro Bewohner sind zwei Besucher erlaubt; nach Absprache auch mehr. Für alle Besucher gilt das Regelwerk der Gruppe. Die Bewohner sind für ihren Besuch verantwortlich.
- Besuchszeit ist in der Woche bis max. 21.30 Uhr und am Wochenende richtet sie sich nach den Ausgehzeiten, aber max. bis 23.30 Uhr. Besuchszeiten beginnen während der Schulzeit nach der Schule, in den Ferien und am Wochenende ab 11 Uhr für Bewohner von Einzelzimmern, ab 12 Uhr für Bewohner von Doppelzimmern.
- Der/die feste Freund(in) darf in der WG übernachten, wenn:
- a) beide Jugendliche 16 Jahre alt sind
- b) alle Sorgeberechtigten es erlaubt haben (auch die des Freundes/ der Freundin)
- c) die Beziehung schon 3 Monate anhält
- Übernachtungen inner- und außerhalb der WG müssen bis 18.00 Uhr mit den Betreuern und den Sorgeberechtigten abgesprochen werden. Bei Übernachtungen außerhalb müssen Adresse und Telefonnummer vorliegen sowie ein Telefonat mit den Eltern erfolgen.
- In der Schulzeit sind keine Übernachtungen in anderen Zimmern erlaubt.
- Nach 22.00 Uhr bzw. am WE nach 0.00 Uhr müssen alle auf ihren Zimmern sein. Es wird dann nicht mehr geduscht oder gebadet, Unterhaltungen mit anderen Jugendlichen am Fenster sind untersagt, Fernseher und Spielkonsolen müssen ausgeschaltet und eingeteilte Strafen eingehalten werden.
Nach Absprache dürfen auch Filme zuende geguckt werden, die länger, als 22.00 Uhr gehen, wenn:- Der Betreuer vorher informiert ist
- Der Film von Anfang an geguckt wird
- Man vor Ende des Films „bettfertig“ ist
- Danach dr direkte Weg ins eigene Bett führt und sofort Ruhe ist
28. Ausgehzeiten müssen eingehalten, Ausnahmen mit den Betreuern ausgehandelt werden.
Ausgeh- und Bettzeiten:
- In der Woche:
- 13-jährige 20.30 Uhr bzw. 21.30 Uhr
- 14-jährige 21.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr
- 15-jährige 21.30 Uhr bzw. 22.00 Uhr
- 16 und älter 21.30 Uhr bzw. 22.00 Uhr
- Am Wochenende:
- 13-jährige 21.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr
- 14-jährige 21.30 Uhr bzw. 00.00 Uhr
- 15-jährige 22.00 Uhr bzw. 00.00 Uhr
- 16-jährige 23.00 Uhr bzw. 00.00 Uhr
- über 16 00.10 Uhr direkt danach
29. Jeder, der sich an die Regeln hält, kann auch Ausnahmen bekommen!
30. Absprachen müssen eingehalten werden!
31.Der Hörer des Jugendtelefons wird in der Woche um 21.45 Uhr und am Wochenende um 23.45 Uhr abgenommen. Vom Büro aus sind bis 21.30 Uhr bzw. 23.30 Uhr dienstliche Gespräche möglich, private Gespräche nur ins Festnetz und nach Absprache mit den Betreuern
32. Die Bewohner verpflichten sich freundlich zu den Nachbarn zu sein.
Mitarbeiterinformationen
- An den Zimmern der Jugendlichen muss vor Eintritt angeklopft und eine klare Antwort abgewartet werden.
- Alle Betreuer kontrollieren die Ämter und den Küchendienst nach der Ämterdefinition.
- Wenn die Betreuer die Wohngruppe verlassen um Erledigungen zu tätigen, muss ein Infozettel an der Bürotür angebracht werden, so dass jeder Jugendliche weiß, wo die Betreuer sind. Während dieser Zeit kann man die Betreuer über das Diensthandy erreichen.
Es ist jederzeit möglich an den Gruppenregeln etwas zu verändern (sowohl von Betreuerseite, als auch durch die Jugendlichen); Raum dazu gibt es einmal monatlich im Gruppengespräch!!!
Stand 2011