Gruppenregeln

Regeln der Wohngruppe Sudholzstraße

  1. Der Besuch von Schule oder Arbeitsstelle ist Pflicht für jede/n BewohnerIn.
  2. Körperliche und verbale Übergriffe, Gewaltandrohungen oder andere Formen der Bedrohung sind verboten.
  3. Bei mutwilliger Zerstörung von Gruppeneigentum (Möbel, Einrichtungsgegenstände u.s.w.), müssen diese von den Jugendlichen bezahlt werden.
  4. Der Umgang mit Drogen (Besitz, Verkauf und Konsum) ist verboten.
  5. Der Besitz von Waffen (Messern, Pistolen) ist verboten.
  6. Umgang mit Alkohol: Ab dem 16-ten Geburtstag ist nach Absprache mit den ErzieherInnen und/oder den Erziehungsberechtigten Alkohol wie Wein, Bier, Sekt und ähnliches erlaubt. Spirituosen sind verboten.
  7. Ab dem 18-ten Geburtstag darf geraucht werden. Im gesamten Haus und auf dem Gelände darf nicht geraucht werden.
  8. Gelder der Gruppe müssen mit Quittungen abgerechnet werden. Taschen- und Bekleidungsgeldausgabe ist während der Dienstzeit des beauftragten Mitarbeiters.
  9. Arztbesuche während der Schulzeit müssen mit den MitarbeiterInnen abgesprochen werden.
  10. Bei Krankheit muss man sich angemessen schonen (z. B. Bettruhe, Verbleiben im Haus, kein Sport).
  11. Liebesbeziehungen zwischen BewohnerInnen einer Wohngruppe sind verboten.
  12. Gruppengespräche finden wöchentlich (Donnerstag) statt und sind verpflichtend. Alle halbe Jahre findet ein großes Gruppengespräch mit allen Betreuern statt.
  13. Jeden Sonntag findet von 11.00 – 13.00 Uhr ein Gruppenbrunch statt
  14. Umgang mit Hausschlüsseln: Die Jugendlichen können einen Haustürschlüssel gegen ein Pfand von 5 € ausleihen. Das Team entscheidet im Einzelfall ob der/die Jugendliche einen Hausschlüssel erhält. Neue Jugendliche können nach einer Probezeit von 3 Monaten einen Hausschlüssel erhalten, der bei jedem Gruppengespräch vorgezeigt werden muss.
  15. Alle Jugendlichen erhalten einen Zimmerschlüssel: Wenn das Zimmer abgeschlossen wird, ist der Schlüssel abzuziehen (Notfall).
  16. Besuch muss an- und abgemeldet werden. Zeiten: in der Woche ab 15.30 Uhr und am Wochenende ab 13.00 Uhr. Der Besuch muss eine halbe Stunde vor der Bettgehzeit des jeweiligen Jugendlichen das Haus verlassen.
  17. Für BesucherInnen gilt das Regelwerk der Gruppe.
  18. Bei Betreten und Verlassen der Wohngruppe muss man sich an- bzw. abmelden.
  19. Umgang mit Wecken:
    • a) Jeder Jugendliche weckst sich selbständig- Ausnahmen müssen abgesprochen werden.
    • b) Die Jugendlichen gehen selbständig zu den festgelegten Zeiten zu Bett.
    • c) Die Nachtruhe regelt der ausgehängte Plan.
  20. Jeder Jugendliche wäscht seine Wäsche selbständig. Weiteres regelt der Waschtageplan.
  21. Das Halten von Tieren ist nicht erlaubt.
  22. Umgang mit Fernsehern auf dem Zimmer: ab dem 15-ten Geburtstag ist ein Fernseher pro Person erlaubt.
  23. Umgang mit dem Telefon: Pro Einheit werden 0,06 € berechnet. Das Telefongeld wird vom Taschengeld abgezogen.
  24. In der Wohngruppe gibt es verpflichtende Ämter: Näheres regelt der Hausdienstplan. Die Jugendlichen erledigen (Donnerstag bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag bis 16.00 Uhr sowie zu Urlaubszeiten der Hauswirtschaftskraft) selbständig ihre Hausdienste. Die gemachten Dienste müssen an der Magnettafel am Büro abgezeichnet werden.
    Die Zimmerreinigung regelt ein eigener Aufräumplan.
    Aufräumtag ist der Mittwoch, Zimmerkontrolle findet immer Donnerstag nach dem Team statt. Sollte bei dieser Kontrolle ausfallen, dass der Aufräumtag nicht eingehalten wurde, oder behalten wir uns vor die herumliegenden Sachen in die Garage zu räumen oder andere Sanktionen auszusprechen.
  25. Küchenzeiten und Umgang mit Essenszeiten bzw. Zwischen mahlzeiten
    • a) Es gibt einen Küchendienstplan
    • b) Der betreffende Jugendliche erledigt selbständig den Küchendienst bis 20.00 Uhr.
    • c) Nach 20.00 Uhr spült, säubert und trocknet jeder Benutzer seine Sachen selber.
    • d) Die Küche wird um 21.00 Uhr geschlossen/verschlossen.
    • e) Geschirr, Besteck und Flaschen sind sofort nach Benutzung aus den Zimmern zu entfernen, ansonsten kostet jedes Stück 0,25€.
    • f) Glas- und Porzellankannen verbleiben grundsätzlich in der Küche.
  26. Übernachtungen von FreundInnen in der Wohngruppe am Freitag, Samstag und an Feiertagen müssen mit den MitarbeiterInnen und/oder den Sorgeberechtigten abgesprochen werden.
  27. Ausgehzeiten regelt der ausgehängte Plan.
  28. Übernachtungen außerhalb der Wohngruppe: Nach Absprache mit den BezugserzieherInnen, Jugendamt und Sorgeberechtigten (grundsätzlich) und/oder mit den diensthabenden MitarbeiterInnen.
  29. Die Gruppenmitglieder verpflichten sich zu einem angemessenem Umgang mit den Nachbarn (z. B. freundlich grüßen).
  30. Musik wird auf Zimmerlautstärke gehört.
  31. In der Hausaufgabenzeit bis 15.30 Uhr (in der Woche) bleiben Fernseher und Spielkonsolen aus. PCs dürfen nur zur Erledigung der Hausaufgaben genutzt werden.
  32. In der Woche darf ab 15.30 Uhr im Wohnzimmer ferngesehen, DVD geguckt oder Playstation etc. gespielt werden.
  33. An den Ämtertagen darf erst ferngesehen, DVD geguckt oder Playstation etc. gespielt werden, wenn das jeweilige Amt erledigt ist.
  34. Erteilte Strafen müssen eingehalten werden.

Das Team der Wohngruppe Sudholzstr.

Stand: Mai 2008