Verfolgungspfad
Regeln der Jugendschutzstelle
Der Besuch von Schule oder Arbeitsstelle ist Pflicht für jede/n Bewohner/in.
Nach der Schule oder Arbeit kommen alle erstmal nach Hause.
Falls Arbeitslosigkeit oder ähnliches vorliegt, ist am Vormittag ab 9.00 Uhr im Haushalt zu helfen.
Körperliche Übergriffe, Gewaltandrohungen oder andere Formen der Bedrohung sind verboten.
Bei mutwilliger Zerstörung von Gruppeneigentum muss dieses bezahlt werden.
Der Umgang mit Drogen (-Verkauf und Konsum) ist verboten (auch Alkohol im Haus).
Das Rauchen ist strengstens verboten.
Gelder der Gruppe müssen mit Quittung abgerechnet werden.
Arztbesuche während der Schulzeit müssen mit den Betreuern abgesprochen werden.
Bei Krankheit muss man sich schonen und im Haus bleiben.
Die Jugendlichen die in der oberen Etage wohnen, bekommen einen Zimmerschlüssel, nachts darf sich auf keinen Fall eingeschlossen werden.
Besuch muss an und abgemeldet werden, der diensthabende Betreuer entscheidet, wer und wieviel Besuch empfangen werden kann.
Für den Besucher gelten die Regeln der Gruppe und jeder ist für seinen Besuch verantwortlich.
Bei Betreten und Verlassen des Hauses muß sich an und abgemeldet werden.
Das Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.
In der Jugendschutzstelle gibt es Ämter. Diese sind dem Ämterplan zu entnehmen.
Nach Absprache werden noch zusätzliche Ämter verteilt.
Am Wochenende habt ihr die Möglichkeit bis 11.00 Uhr zu frühstücken, wer später aufsteht muss auf das Mittagessen warten.
Samstags frühstücken wir gemeinsam um 10.00 Uhr, Teilnahme ist Pflicht.
Gleichzeitig besprechen wir die Geschehnisse der vergangenen Woche.
Ausgehzeiten in der Woche ab 15.00
(sofern ihr eure Dienste erledigt und eure Hausaufgaben vorgezeigt habt)
- 12 Jahre 19.00 Uhr
- 13 Jahre 19.30 Uhr
- 14 Jahre 20.30 Uhr
- 15 Jahre 21.00 Uhr1
- 16 Jahre 21.30 Uhr (und älter)
Am Wochenende halbe Stunde länger (ist mit dem Betreuer abzusprechen)
Besuchszeiten:
- In der Woche von 15.30 Uhr bis 20.00 Uhr
- Am Wochenende von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Zu Bett geh Zeiten in der Woche:
- 12 Jahre 20.00 Uhr
- 13 Jahre 20.30 Uhr
- 14 Jahre 21.00 Uhr
- 15 Jahre 21.30 Uhr
- 16 Jahre 22.00 Uhr
Übernachtungen außerhalb der Jugendschutzstelle sind grundsätzlich erst ab 14 Jahren gestattet. Anträge dazu sind bis Mittwoch zum Team einzureichen (dafür gibt es ein Antragsheft), dort wird entschieden, ob die Möglichkeit besteht.
Musik kann nur auf Zimmerlautstärke gehört werden.
Der Fernseher darf erst ab 15.00 Uhr angestellt werden.
Eure Zimmer werden mittwochs und samstags auf Ordnung und Sauberkeit geprüft, dennoch sehen die Betreuer täglich nach, ob alles in Ordnung ist.
Ihr habt alle ein Anrecht auf eure Privatsphäre, dennoch: bei dringendem Verdacht (Drogen, Diebesgut usw.) sehen wir Betreuer nach.
In euren Zimmern könnt ihr umstellen und umräumen wie ihr gerne möchtet, aber die Kleiderschränke bleiben da stehen, wo sie sind.
Poster und alles was ihr sonst so aufhängen wollt, bitte nur mit Tesafilm befestigen.
Wände und Möbel bemalen ist zu unterlassen.
Ausnahmen sind mit dem/der jeweiligen diensthabenden Betreuer/in abzusprechen.
Wir wünschen euch und uns einen angenehmen Aufenthalt in der Jugendschutzstelle
Das Team
Ansprechpartner
Andrea Görke
Gruppenleitung
Tel: 0234 / 5 73 18
Fax: 0234 / 9 57 96 01