Unser Konzept

Wir nehmen durch Jugendamtsinitiative untergebrachte weibliche Jugendliche, aber auch Selbstmelderinnen in akuten Not- und Krisensituationen in Obhut. Nach Absprache mit dem Jugendamt arbeiten wir im Rahmen des Diagnose- und Clearingverfahrens mit einem differenzierten Methodenkanon, der individuell an die jeweilige Bedarfslage angepasst wird.

Die Rechtsgrundlage ist dabei entweder der §3, 42, 43 KJHG (Inobhutnahme) im Rahmen der Mädchenschutzstelle oder der §27, 34, 35a KJHG im Rahmen der Diagnose- und Clearinggruppe.

Ansprechpartner

Annett Zimmermann

Gruppenleitung

Tel: 0234 / 3 24 38 84
Fax: 0234 / 3 24 38 85