Verfolgungspfad
Wen nehmen wir auf?
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter von 14 bis 18 Jahren.
(Bei Verlängerung der Jugendhilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus).
Grundlage der Hilfen sind §34 und §41 KJHG.
Aufnahmen erfolgend nach Rücksprache mit dem Jugendamt.
Ansprechpartner
Kirstin Schade
Gruppenleitung
Tel: 0234-33 81 99 92
Fax: 0234-33 81 99 93